Ausgehend von einem Fallbeispiel werden im ersten Teil die außergewöhnlichen Belastungen anhand des Gesetzes definiert und in drei grundsätzlich Arten eingeteilt. Diese werden dann beispielhaft dargestellt und deren Höhe berechnet. Lesen Sie mehr, z. B. wenn es um Krankheitskosten geht.
Ausgabe 253-01/2016Der zweite Teil beschäftigt sich anhand von vielen Beispielen mit dem Ausbildungsfreibetrag sowie den Pauschbeträgen für Körperbehinderte, für Hinterbliebene und dem Pflege –Pauschbetrag
Ausgabe 254-02/2016Der Beitrag stellt klar, welche Arten an Vorsorgeaufwendungen es gibt - Altersvorsorge - Krankenvorsorge - Sonstige Vorsorge - und inwieweit sie bei verschiedenen Steuerpflichtigen angerechnet werden können. Der erste Teil beschäftigt sich mit den Altersvorsorgeaufwendungen bei Selbstständigen und Arbeitern bzw. Angestellten.
Ausgabe 259-07/2016Die Altersvorsorgeaufwendungen sind steuerlich bis zu einem Höchstbetrag abziehbar- siehe ad rem 259. Aber nicht nur die Altersvorsorgeaufwendungen sind steuerlich relevant, das betrifft auch andere Vorsorgeaufwendungen wie die für Krankheit und für die sonstige Vorsorge. Deren Höchstbetrags-Berechnung wird in diesem Beitrag beleuchtet.
Ausgabe 260-09/2016Wie viel bleibt vom Jahresüberschuss einer GmbH für die einzelnen Gesellschafter übrig? Der Beitrag geht dieser Frage nach und erläutert die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Steuerrückstellungen.
Ausgabe 261-10/2016Zunächst wird dargestellt, was unter Werbungskosten zu verstehen ist. Der Beitrag geht dann auf die gemischten Aufwendungen, die sowohl die private Lebensführung als auch den Beruf betreffen ein. Hier gab es durch aktuelle Gerichtsentscheidungen erhebliche Veränderungen besonders wenn es um Feiern und Bewirtungen geht.
Ausgabe 262-11/2016