Ad Rem Verlag
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  • Außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuergesetz - Teil 1

    Ausgehend von einem Fallbeispiel werden im ersten Teil die außergewöhnlichen Belastungen anhand des Gesetzes definiert und in drei grundsätzlich Arten eingeteilt. Diese werden dann beispielhaft dargestellt und deren Höhe berechnet. Lesen Sie mehr, z. B. wenn es um Krankheitskosten geht.

    Ausgabe 253-01/2016
  • Außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuergesetz - Teil 2

    Der zweite Teil beschäftigt sich anhand von vielen Beispielen mit dem Ausbildungsfreibetrag sowie den Pauschbeträgen für Körperbehinderte, für Hinterbliebene und dem Pflege –Pauschbetrag

    Ausgabe 254-02/2016
  • Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben - Teil I

    Der Beitrag stellt klar, welche Arten an  Vorsorgeaufwendungen es gibt - Altersvorsorge - Krankenvorsorge - Sonstige Vorsorge - und inwieweit sie bei verschiedenen Steuerpflichtigen angerechnet werden können. Der erste Teil beschäftigt sich mit den Altersvorsorgeaufwendungen bei Selbstständigen und Arbeitern bzw. Angestellten.

    Ausgabe 259-07/2016
  • Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben - Teil II

    Die Altersvorsorgeaufwendungen sind steuerlich bis zu einem Höchstbetrag abziehbar- siehe ad rem 259. Aber nicht nur die Altersvorsorgeaufwendungen sind steuerlich relevant, das betrifft auch andere Vorsorgeaufwendungen wie die für Krankheit und für die sonstige Vorsorge. Deren Höchstbetrags-Berechnung wird in diesem Beitrag beleuchtet.

    Ausgabe 260-09/2016
  • Gewinnbesteuerung bei einer GmbH

    Wie viel bleibt vom Jahresüberschuss einer GmbH für die einzelnen Gesellschafter übrig? Der Beitrag geht dieser Frage nach und erläutert die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Steuerrückstellungen.

    Ausgabe 261-10/2016
  • Werbungskosten im Einkommensteuerrecht - Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung -

    Zunächst wird dargestellt, was unter Werbungskosten zu verstehen ist. Der Beitrag geht dann auf die gemischten Aufwendungen, die sowohl die private Lebensführung als auch den Beruf betreffen ein. Hier gab es durch aktuelle Gerichtsentscheidungen erhebliche Veränderungen besonders wenn es um Feiern und Bewirtungen geht.

    Ausgabe 262-11/2016