Jedes Jahr ändern sich in der Sozialversicherung und im Steuerbereich wichtig Grenzwerte und Berechnungsgrundlagen.
Ausgabe 231-01/2014Der Fall Franz Gans
Der ledige Franz Gans (* 15.01.1995) ist Auszubildender zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel bei Peter Lustig e.K. in Neuenstadt/Kocher. Im Fall ist die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2013 unter Berücksichtigung von Kapitalerträgen durchzuführen.
Freistellungsauftrag - Kapitalerträge - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag
Franz Gans besitzt ein Wertpapierdepot, in dem sich Aktien der Daimler AG befinden. Zudem hat er eine 5-prozentige Beteiligung an der Feder GmbH, Stuttgart. Er weiß wohl, dass die Verkaufsgewinne versteuert werden müssen, aber er weiß nicht wie. Deswegen besucht er seinen Steuerberater Kurt Listig, Öhringen, und bittet um eine entsprechende Erläuterung.
Einkünften aus Kapitalvermögen - Einkünften aus Gewerbebetrieb
Der Einkommensteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2011 ging, da der Sachbearbeiter des Finanzamts längere Zeit dienstunfähig war, erst am 02.05.2014 beim Steuerpflichtigen ein. Im Bescheid wurden „Nachzahlungszinsen“ erhoben. Lesen Sie mehr zu Sinn und Zweck und zur Höhe und Berechnung der Zinsen.
Erstattungszinsen - Nachzahlungszinsen - Karenzzeit
Florian hat bis zum 30.09.2014 erfolgreich studiert. Ab dem November 2014 bewarb er sich bei mehreren Unternehmen und führte dabei auch einige Vorstellungsgespräche. Im Rahmen dieser Aktionen entstanden ihm Aufwendungen in Höhe von 4.000,00 €, Einnahmen hatte er nicht.
Ab 01.02.2015 begann er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 4.500,00 €. Bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung 2015 fragt er sich, ob er auch für das Jahr 2014 eine Steuererklärung abgeben sollte, um seine Werbungskosten im Jahr 2014 geltend zu machen?
Verlustabzug - Verlustrücktrag - Verlustvortrag
Private Veräußerungsgeschäfte können zu steuerlichen Einkünften (§§ 22 Nr. 2, § 23 EStG) führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das liegt oft bei Immobiliengeschäften vor.
Fristen - Einkunftsermittlung - Verlustverrechnung - Eigengenutzte Immobilie - Vermietete Immobilie