Ad Rem Verlag
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  • Dies und Das von Justizia

    Haftung bei missbräuchlicher Kartennutzung am Geldausgabeautomaten
    Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden
    Keine Extragebühren für Pfändungsschutzkonto

    Ausgabe 209-01/2012
  • Zahlen 2012 – SOZIALES - STEUERN

    Zahlen 2012 – SOZIALES - STEUERN

    Ausgabe 209-01/2012
  • Geringfügige Beschäftigungen I Teil C: Rechtliche Rahmenbedingungen gewerblicher Minijobs

    Besonderheiten bei der Lohnsteuer - Mehrere (geringfügige) Beschäftigungen - Meldeverfahren und Abrechnung:

    Ausgabe 209-01/2012
  • Gewerbliche Schutzrechte

    Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken dienen dem Schutz des geistigen Eigentums. Technische Erfindungen werden ebenso vor unerlaubter Nachahmung geschützt wie neue Namen, Muster und Formen. Der Schutz muss beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) in München beantragt werden.

    Patente – Gebrauchsmuster – Marken – Geschmacksmuster - Lizenz

    Ausgabe 210-02/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Nacherfüllung bei mangelhafter Kaufsache
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag

    Ausgabe 210-02/2012
  • Geringfügige Beschäftigungen I Teil D: Anwendungsaufgaben Minijobs

    Geringfügige Beschäftigungen I
    Teil D: Anwendungsaufgaben Minijobs

    Ausgabe 210-02/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Verunreinigung
    Recht auf Umtausch
    Finanzamt muss Auskunft über Besteuerung des Konkurrenten geben

    Ausgabe 211-03/2012
  • Geringfügige Beschäftigungen II Minijobs - Gleitzonenregelung

    Für geringfügige Beschäftigungen bis zu 400,00 € monatlich besteht keine Sozialversicherungspflicht.
    Sobald das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 400,00 € überschreitet, tritt Sozialversicherungspflicht in allen Bereichen ein. Dies führt zu einem abrupten Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge bei ArbN und ArbG. Um für den Beschäftigten unbillige Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die sog. „Gleitzone“ eingeführt.
    beitragspflichtige Einnahme

    Ausgabe 211-03/2012
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Um Verträge wie Kauf, Miet-, Leasing- oder Kreditverträge möglichst effektiv abwickeln zu können, formulieren viele Unternehmen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil ihrer Verträge werden sollen. Die AGB können Regelungen enthalten, die den Kunden benachteiligen. Um den Verbraucher vor den „Kleingedruckten“ zu schützen, ist im BGB in den §§ 305-310 ein rechtlicher Rahmen für die AGB vorgegeben.

    Ausgabe 212-04/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Maklerprovision muss ausdrücklich vereinbart werden
    Altersabhängige Urlaubsdauer
    Sturz in der Kantine ist kein Arbeitsunfall

    Ausgabe 212-04/2012
  • Geringfügige Beschäftigungen III Minijobs in Privathaushalten

    haushaltsnahe Dienstleistungen - Minijobzentrale - - Bundesknappschaft - Haushaltsscheckverfahren – Pauschsteuer – Steuerermäßigung - Sonderausgaben

    Ausgabe 212-04/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Fußball-Nationalspieler muss für Werbeeinnahmen Gewerbesteuer zahlen
    Kündigung wegen Stalking
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für GmbH-Geschäftsführer

    Ausgabe 213-05/2012
  • Zustandekommen des Kaufvertrages

    Anfrage – Angebot - Bestellung - zwei übereinstimmende Willenserklärungen - Auftragsbestätigung – Verpflichtungsgeschäft - Erfüllungsgeschäft - Eigentum verschaffen - mangelfrei liefern - Sache abnehmen – Widerruf – Freizeichnungsklauseln – Annahmefrist - Unbestellt zugesandte Ware

    Ausgabe 214-06/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Nachbesserung bei fehlerhafte Tätowierung
    Befristung von Gutscheinen
    Stellungnahme des Betriebsrates zu Massenentlassungen

    Ausgabe 214-06/2012
  • Das Widerrufsrecht

    Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Vertrag einzuhalten, es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. Danach sind Verträge für beide Seiten verbindlich. Aus Gründen des Verbraucherschutzes können bestimmte Willenserklärungen jedoch widerrufen werden. Zunächst schwebend wirksam, werden die Verträge nach dem Widerruf nichtig. Die Frist zum Widerruf für den Verbraucher beträgt üblicherweise 14 Tage.

    Widerrufbare Willenserklärungen - Haustürgeschäft - Fernabsatzvertrag – Verbraucherdarlehensvertrag - Verbundene Verträge – Ratenlieferungsvertrag – Versicherungsverträge – Widerruf - Rückgaberecht

    Ausgabe 215-07/2012
  • Dies und Das von Justizia

    BGH: Zu Pharming-Angriffen im Online-Banking
    Ritter Sport-Schokolade gegen Milka-Doppelquadrate
    Frist für Entschädigungsansprüche nach AGG

    Ausgabe 215-07/2012
  • Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

    Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge, Mietverträge, Darlehensverträge Arbeitsverträge usw. kommen durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen zu Stande. Vollwirksame Rechtsgeschäfte können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Damit wird dieses Rechtgeschäft von Anfang an nichtig bzw. ungültig (§142 I BGB). Voraussetzung ist dabei ein gesetzlich zugelassener Anfechtungsgrund sowie eine fristgemäße Anfechtung. Eine Anfechtung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 

    Anfechtung wegen Irrtums – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung - Motivirrtum - Kalkulationsfehler

    Ausgabe 215-07/2012
  • Nichtigkeit von Rechtsgeschäften - Fälle zur Nichtigkeit

    Das Vertragsrecht unterscheidet zwischen Anfechtbarkeit und Nichtigkeit. Nichtige Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig. 

    Geschäftsfähigkeit - Rechtsgeschäftlicher Willen - Inhalt des Rechtsgeschäftes -  Formmangel - Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot - Verstoß gegen die guten Sitten – Wucher – Scheingeschäfte - Scherzgeschäfte

    Ausgabe 216-09/2012
  • Dies und Das von Justizia

    BGH: EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung
    Bundesarbeitsgericht (BAG): Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

    Ausgabe 216-09/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus
    Kündigungsschutz von Studentenzimmern
    Jobcenter muss Kinderreisepass nicht zahlen

    Ausgabe 217-10/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Rabattmarkenaktion nicht vorzeitig abbrechen
    Rundfunkgebühren für internetfähige PCs sind verfassungskonform
    Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers

    Ausgabe 218-11/2012
  • Dies und Das von Justizia

    Tarifvertragliche Regelungen über Befristung eines Arbeitsverhältnisses
    Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    Kein Beförderungsvertrag mit „noch unbekannt“

    Ausgabe 219-12/2012
  • Schlechtleistung - Mangelhafte Lieferung I

    Im Teil I der Artikelserie werden anhand von Auszügen aus den BGB und HGB zunächst die verschiedenen Kaufvertragsarten unterschieden, insbesondere der Verbrauchsgüterkauf vom zweiseitigen Handelskauf. Anschließend werden die Mägelarten nach § 434 BGB dargestellt. Der Legaldefinition werden kurzgefasste Mängelbezeichnungen und Beispiele gegenübergestellt.
    Mangel in der vereinbarten Beschaffenheit, vorausgesetzten Verwendbarkeit, gewöhnlichen Verwendbarkeit und üblichen Beschaffenheit, sowie in der Tatsache, dass begründete Erwartungen nicht erfüllt werden und bei fehlerhafter Montage oder Montageanleitung (IKEA-Klausel). Auch die Aliud- bzw. Falschlieferung und die Manko- bzw. Minderlieferung werden angesprochen. Mängel werden nach der Erkennbarkeit in offene und  verborgene Mängel unterschieden.
    Zum Schluss enthält der Artikel eine Übung zu den Mängelarten.

    Ausgabe 217-10/2012
  • Schlechtleistung - Mangelhafte Lieferung II

    Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung
    Nacherfüllung - Rücktritt - Minderung - Schadensersatz - Neulieferung - Umtausch - Gewährleistungsfristen - Beweislastumkehr - Garantie

    Ausgabe 218-11/2012
  • Fälle zur mangelhaften Lieferung

    Zweiseitiger Handelskauf - Verbrauchsgüterkauf

    Ausgabe 219-12/2012