Die Überschusseinkünfte - Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Sonderfall „Sachbezüge“ - Steuerbefreiter bzw. steuerbegünstigter Arbeitslohn - Einnahmen aus dem Dienstverhältnis
Ausgabe 165-01/2008Studienrat Lutz Fleißig bezog im Jahre 2007 einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 36.000,00 €. Seine beruflich bedingten Aufwendungen im Jahre 2007 betrugen 3.000,00 €.
Wie hoch sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Die Besteuerung der Einkünfte erfolgt im deutschen Steuerrecht nach dem so genannten „Nettoprinzip“. Das bedeutet, dass die Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen getätigt werden, vom Bruttolohn abgezogen werden können. Diese Aufwendungen definiert das Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG) im Rahmen der Überschusseinkünften als Werbungskosten
Die 30-jährige Krankenschwester Lydia Lust, Öhringen, hat im Jahre 2007 durch ein Lottospiel 100.000,00 € gewonnen. Das Geld hat sie bei der Raiffeisenbank Bretzfeld angelegt; für die Festgeldanlage erhält sie 4 % Zinsen p.a.; einen Freistellungsauftrag hat Lydia Lust der Bank nicht erteilt.
Für das Jahr 2008 erhielt sie eine Bankgutschrift in Höhe von 2.734,00 €. Welche einkommensteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Gewinn und der Geldanlage?
Veranlagungsverfahren - - Dividendenerträge - Gewinnbeteiligungen - Zinsen
Ausgabe 167-03/2008Die ledige Maria Gomez, Stuttgart, sich im Jahre 2008 eine Eigentumswohnung in Ludwigsburg gekauft. Die Finanzierung erfolgte mit einem Lottogewinn, den sie im Februar 2008 erzielte. Die Eigentumswohnung hat seit dem 01.05.2008 an ihren Bruder Cacau Gomez für 300,00 €/Monat vermietet. Es liegen folgende Daten vor:
Fragestellung: Welche einkommensteuerlichen Folgen haben nun der Kauf und die Vermietung der Eigentumswohnung für Maria Gomez?
Umfang der Einkünfte im Sinne des § 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sachverhalt:
Der selbständige Dachdeckermeister Anton Maier (geb. am 31.08.1968) lebt mit seiner Familie in Stuttgart; dort betreibt er auch seinen Gewerbebetrieb in einer eigenen Immobilie.
Die Ehefrau Luise Maier, geb. Müller, (geb. am 09.03.1969) arbeitet ganztägig als Bürokauffrau im Betrieb ihres Ehemanns. Luise Maier hat von ihrem Vater, Walter Müller, eine Beteiligung (20 %) an der Schwäble GmbH, Stuttgart, geerbt. Ihr Gewinnanteil für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 20.000,00 € wurde ihr am 15.05.2008 ausbezahlt. Die Tochter Anna (geb. am 26.01.2000) besucht die Grundschule in Stuttgart und wird sonst von einer Tagesmutter betreut (Aufwendungen 7.200,00 €/Jahr).
Die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer für das Jahr 2008 sind zu berechnen.
Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das „zu versteuernde Einkommen“; dies ist nach § 2 Abs. 5 zu ermitteln.
Ermittlung der Summe der Einkünfte – Sonderausgaben - Berechnung des Einkommens
Gottlieb Penibel, Öhringen, hat am 01.07.2008 seinen 65. Geburtstag gefeiert und bekommt auch seit diesem Tag Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (1.000,00 €/Monat).
Gleichzeitig teilt ihm die LV AG, Stuttgart, mit, dass seine vor vielen Jahren abgeschlossene Kapitallebensversicherung fällig wird. Die LV AG fragt an, ob er das fällige Kapital als einmaligen Betrag haben will oder ob er aus dem angesparten Kapital eine lebenslange Rente (400,00 €/Monat) beziehen will.
Welche einkommensteuerliche Folgen haben die Rentenzahlungen für Gottlieb Penibel?
Die Rentenzahlungen gehören zu den „Sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG“. Altersrente - Rente aus privaten Rentenversicherungen:
Der ledige Angestellte Detlev Spekulatius hat am 01.04.2008 100 Aktien der KSOE AG, Öhringen, für 54,00 € je Stück über seine Hausbank gekauft. Am 31.08.2008 verkaufte Detlev Spekulatius die Aktien für 72,00 € Stück. Detlev Spekulatius fragt sich, ob dieser Verkauf der Wertpapiere einkommensteuerliche Folgen hat?
Private Veräußerungsgeschäfte
Der 27-jährige Fritz Mutzel aus Bretzfeld-Rappach ist Angestellter bei der Mürth KG, Öhringen. Seit einem Jahr ist er mit seiner Jugendliebe Suse Geier, Bretzfeld-Waldbach, verlobt; das Paar plant im Jahre 2009 zu heiraten. Fritz Mutzel hat im Jahre 2005 ein unbebautes Grundstück in Bretzfeld-Bitzfeld gekauft, die Anschaffungskosten betrugen 50.000,00 €. Fritz Mutzel will auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus errichten, das er dann nach der Eheschließung mit Suse bewohnen will.
Im September 2008 besuchen die Verlobten ein Weinfest in Bretzfeld-Schwabbach und dort – wie ein Blitz aus heiterem Himmel – verliebt sich Suse Geier in einen anderen Mann. Fritz Mutzel löst daraufhin frustriert die Verlobung auf und bittet seinen Arbeitgeber, ihn in den Zweigbetrieb nach Mannheim zu versetzen. Er veräußert noch im September 2008 das Grundstück in Bretzfeld-Bitzfeld für 70.000,00 €, weil er sich in Mannheim eine Eigentumswohnung kaufen will. Veräußerungskosten fallen nicht an.
Welche einkommensteuerlichen Folgen haben die Auflösung der Verlobung und der Verkauf des Grundstücks?
Ausgabe 173-10/2008Die ledige Susi Sorglos, Stuttgart, ist am 01.01.1944 geboren. Susi hat zwei leibliche Kinder, Fabian und Sabine.
Fabian Sorglos, geboren am 31.12.1980, ist wirtschaftlich selbständig. Er arbeitet als Verwaltungsangestellter und lebt in einem eigenen Haushalt in Ludwigsburg.
Sabine Sorglos, geboren am 21.12.1984, studiert an der Universität Stuttgart und lebt im Haushalt ihrer Mutter. Sabine hat keine eigenen Einkünfte.
Ermitteln Sie die „Summe der Einkünfte“ und den „Gesamtbetrag der Einkünfte“ für den VZ 2008.
Der Altersentlastungsbetrag § 24a EstG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EstG - Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft § 13 (3) EStG
Ausgabe 174-11/2008Die ledige 22-jährige Simone Geyer, Bretzfeld, stand bis zum Jahre 2007 in einem dualen Ausbildungsverhältnis: Sie war bis zum 30.09.2007 Studentin an der Berufsakademie Stuttgart im Fachbereich Industrie und ihre praktische Ausbildung absolvierte sie bei der Mühle AG, Öhringen. Am 30.09.2007 beendete sie nach der erfolgreichen Abschlussprüfung zum Diplom-Betriebswirt (BA) ihr Ausbildungsverhältnis und studiert jetzt an der Universität Mannheim das Fach „Wirtschaftspädagogik“ um später als Berufsschullehrerin wirken zu können. Ihre Einkommen des Jahres 2007 und der Vorjahre bestanden nur aus ihrer Ausbildungsvergütung und führten zu keiner Einkommensteuer. Die Aufwendungen des Universitätsstudium im Jahre 2008 (Fahrtkosten, Studiengebühren, Fachliteratur usw.) betrugen unstrittig 5.000,00 €. Simone Geyer hatte im Jahre 2008 keine steuerpflichtigen Einnahmen.
Welche einkommenssteuerlichen Auswirkungen haben die Aufwendungen für das Zweitstudium im Veranlagungszeitraum 2008?
Verlustverrechnung - Verlustausgleich - Verlustabzug
Ausgabe 175-12/2008