Gebrauchtwagenkauf: unklare Schadensursache
Geringfügiger Mehrverbrauch ist hinzunehmen
Kinder auf Schulweg versichert
ALG-II-Urteil zu Wohnungsrenovierungen
Skifahrer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet
ALG-II-Urteil zur Anmietung einer Garage
Buspassagiere müssen sich festhalten
Gestohlene Ware bei eBay ersteigert – Freispruch
Für das Jahr 2008 haben sich viele Sozialversicherungswerte und Bedingungen im Steuerrecht geändert. Eine Übersicht über die wichtigsten Werte und Bemessungsgrundlagen finden Sie hier.
Ausgabe 165-01/2008Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurde das 3-Schichten-Modell eingeführt. Grundlage der 1. Schicht stellt die Basisversorgung dar. Die Zusatzversorgung stellt die 2. Schicht dar. Nun wenden wir uns der dritten Schicht, den Lebensversicherungen, zu. Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.
Todesfallversicherung - Risikolebensversicherung Kapitallebenslebensversicherung - Fondsgebundene Lebensversicherung – Rentenversicherung - Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht - Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung – Pflegerentenversicherung - Rendite - Gebühren - Kündigung
Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Das bisher geltende Recht stammt aus dem Jahre 1908 und wurde den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht. Das neue VVG berücksichtigt auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung und des Bundesgerichtshofs zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten.
Ausgabe 165-01/2008Allein wegen schwacher Arbeitsleistung kann nicht gekündigt werden
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen vom Transport-Subunternehmer ohne eigenes Fahrzeug
Call-by-Call Nutzung stellt kein Einverständnis für Werbeanrufe dar
6000 Euro Schmerzensgeld für drückendes Gebiss
Wer Geld verschenkt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Ein „Haustürgeschäft“ kann auch bei einem Kauf in der Halle einer Einkaufspassage vorliegen
Mit folgender Einleitung machte die ARD-Sendung „Monitor“ am 10 Januar auf ein bisher totgeschwiegenes Problem der Riesterrente öffentlich:
„Willkommen und gleich zu Anfang eine wenig bekannte Sachlage. Wie Sie wissen werben Banken, Versicherungen und natürlich Politiker mit der Riester-Rente. Auch für gering Verdienende soll sich das lohnen. Im Alter gibt es dann auf die schmale staatliche Rente etwas oben drauf. Leider nicht ganz so einfach. Was selbst Experten nicht wissen: wer Pech hat, der spart mit seinem Riester-Vertrag nicht für den eigenen Lebensabend, sondern fürs Sozialamt.“
Werkstatt haftet nicht, wenn sie ein fehlerhaftes Originalteil einbaut.
Arbeitgeber muss deutlich machen, wenn er eine geringere als in § 1a KSchG vorgesehene Abfindung anbietet.
Rücktritt vom Autokauf, wenn der Händler das Altfahrzeug übernimmt und einen dafür noch laufenden Kredit ablöst.
In der 3. Schicht geht es um die Aktie, den Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere und Banksparpläne
Ausgabe 167-03/2008Ampelsprinter ohne Versicherungsschutz
Sternchen-Tapete bei Auszug
Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung
Bedeutung der Angabe „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: „Nein“
Fall 1: Der Sportartikelkaufmann Horst Frösch, selbständig (Gewerbebetrieb), 32 Jahre alt, ledig,
Fall 2: Der niedergelassene Arzt Klaus Müller, 34 Jahre alt und verheiratet, …
Fall 3: Die Arbeitnehmerin Elfriede Gässler
Fall 4: Die Beamtin Katja Vollenweider, 42 Jahre alt, verheiratet …
Unterschiedliche Vorsorgeformen werden unterschiedlich besteuert. Sowohl die steuerliche Abzugsfähigkeit in der Sparphase, als auch die Besteuerung während der Auszahlung unterscheiden sich erheblich voneinander. Darüber hinaus spielt auch die persönliche Situation des Vorsorgenden eine große Rolle: Familienstand, Kinder, die Art des Arbeitsverhältnisses (selbständig, angestellt, verbeamtet), der Umfang des Vermögens bzw. der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wirken sich ebenfalls steuerlich aus.
Die Entscheidung für oder gegen eine Sparform muss daher auch unter dem Aspekt der steuerlichen Behandlung betrachtet werden. Sehen wir uns daraufhin die Fallbeispiele an:
Alterseinkünftegesetz – Einzahlungsphase – Auszahlungsphase
Die Jeans- & Sports-Textil GmbH – Hersteller von Jeans- und Sporttextilien – hat seit drei Jahren kontinuierlich Umsatzeinbußen im Bereich der Sporttextilien zu verzeichnen. Dies liegt hauptsächlich an der Konkurrenz aus den fernöstlichen Billiglohnländern. Die neueste Marktforschungsstudie kommt zu dem Ergebnis: Auch in den kommenden Jahren ist insbesondere auf dem Sektor der Sportbekleidung eine Trendwende nicht zu erwarten. Deshalb stehen Entlassungen an.
Rollenspiel – Rollenkarten - Kündigungsschutzgesetz - Kündigung sozial ungerechtfertigt – Abmahnung - Sozialauswahl
Ausgabe 169-05/2008Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau
Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
Trockenboden: Nutzung ist festgeschrieben
In der letzten ad rem-Ausgabe sind vier Fälle von Selbständigen bzw. Arbeitnehmern vorgestellt worden, die für ihr Alter über die gesetzliche Verpflichtung hinaus vorsorgen wollen.
In dieser Ausgabe soll der Frage nachgegangen werden, welche steuerlichen Folgen sich bei der betrieblichen Altersvorsorge und der Riesterrente (= 2. Schicht) ergeben.
Vera Krepp hat soeben ihren Ausbildungsvertrag zur Industriekauffrau bei der Müller Schmuckwaren GmbH, Pforzheim, abgeschlossen. Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2008. Bei Unterzeichnung des Vertrages wurde ihr der geltende Tarifvertrag übergeben und sie wurde aufgefordert, zur Bank zu gehen und demnächst ein Konto für die vermögenswirksamen Leistungen anzugeben. Ja, klar, gehört hatte sie schon davon, aber Genaues…….????
Das 5. Vermögensbildungsgesetz – Sparzulage – Sperrfrist – vorzeitige Verfügungen - Wohnungsbauprämie
Kein Rückgaberecht für gebrauchten Grabstein
Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung
Betriebsübergang: Gründung einer Service GmbH
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer
In der letzten ad rem-Ausgabe sind vier Fälle von Selbständigen bzw. Arbeitnehmern vorgestellt worden, die für ihr Alter über die gesetzliche Verpflichtung hinaus vorsorgen wollen.
Verschiedene Vorsorgemaßnahmen wirken sich steuerlich teilweise erheblich unterschiedlich aus. In dieser Ausgabe soll der Frage nachgegangen werden, welche steuerlichen Folgen sich bei Vorsorgemaßnahmen der 3. Schicht ergeben. Betrachtet werden:
- Kapitallebensversicherungen,
- Rentenversicherungen bzw.
- Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten
Wirksamkeit von Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen
Außerordentliche Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.
Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.
Erleichterung der Kapitalaufbringung - Erleichterung der Übertragung von Geschäftsanteilen - Einführung von Musterprotokollen - Beschleunigung der Registereintragung - Wegfall der Sicherheitsleistung - Verlegung des Verwaltungssitzes - Transparenz bei Gesellschaftsanteilen - Bekämpfung von Missbräuchen
In der letzten ad rem-Ausgabe sind vier Fälle von Selbständigen bzw. Arbeitnehmern vorgestellt worden, die für ihr Alter über die gesetzliche Verpflichtung hinaus vorsorgen wollen:
Im Folgenden werden für die Fallbeispiele 1 und 4 weitere Vorsorgemöglichkeiten der 3. Schicht auf ihre steuerlichen Folgen untersucht. Diese sollen sich auf Dividenden und Zinsen beschränken.
Der Freistellungsauftrag - Abgeltungssteuer
Werbung mit Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Darlegungs- und Beweislast
Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen
Betriebsteilübergang: ordnungsgemäße Unterrichtung
Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
„30 Meter wasserdicht“ irreführend
Pauschaler Schadenersatz nach Storno ist zulässig
Änderungskündigung unwirksam
Annahmeverzug: Beschäftigungsmöglichkeit
Kündigung „im Auftrag“ unwirksam
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC
Pauschalierte Werbung mit Preisvorteilen ist unzulässig
Kfz-Versicherung: Zerstörtes Cello bei Autounfall
Wann ist ein Gebrauchtwagen fahrbereit?
Für Teppichkauf in der Türkei gilt türkisches Recht
Rückforderung von Zahlungen kurz vor Insolvenz
Gesellschaftsvertrag - Rechte und Pflichten der Gesellschafter - Gesellschaftsvermögen - Haftung der Gesellschaft - Gewinn- und Verlustverteilung - Gesellschafterwechsel - Angaben auf Geschäftsbriefen - Buchführung - Steuerpflicht
Ausgabe 175-12/2008