Karsten Holtmann ist selbständiger Physiotherapeut und hat sich entschlossen, eine Mitarbeiterin einzustellen. Sie bringt ihre Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsausweis vorbei. Wie muss er ihre erste Lohnabrechnung gestalten? Wie viel Steuer und welche Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung sind abführen? Und wann, wohin und wie müssen diese gezahlt werden? Welche Meldepflichten hat er zu beachten? Karsten beschließt, sich zu informieren.
Ausgabe 187-01/2010Für das Jahr 2010 haben sich viele Sozialversicherungswerte und Bedingungen im Steuerrecht geändert. Eine Übersicht über die wichtigsten Werte und Bemessungsgrundlagen finden Sie hier.
Ausgabe 187-01/2010Unverbindliche Preisempfehlung bei Jahreswagen - Höhe des Urlaubsgeldes - Werbung mit Preisnachlass - Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern
Ausgabe 187-01/2010Das Geschäftsleben ist schnelllebig und unterliegt einem ständigen Rationalisierungsdruck. Massengeschäfte sollen möglichst effektiv abgewickelt werden. Zu diesem Zweck bedienen sich Vertragspartner der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). Das AGB-Recht soll den Verbraucher vor den „Kleingedruckten“ schützen. Eine Übersicht über wesentliche Regelungen und Anwendungsfälle finden Sie hier.
Ausgabe 187-01/2010Seit dem 01. März 1997 gibt es das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG). Ziel des Gesetzes ist es, Jugendliche im Berufs- und Arbeitsleben vor Überbeanspruchung am Arbeitsplatz zu schützen. Eine Übersicht über wesentliche Regelungen und Anwendungsfälle finden Sie hier.
Ausgabe 188-02/2010Haftung in einer Eigentümergemeinschaft - Kündigung nach Annahme eines teuren Kundengeschenks - Kündigung eines ältern Arbeitnehmers wegen Krankheitstagen
Ausgabe 188-02/2010Der Versichertenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt sich per Gesetz. Wesentliches Element der GKV ist das Solidarprinzip: Die Beiträge werden - anders als bei der privaten Krankenversicherung (PKV) – nicht in Abhängigkeit vom individuellen Gesundheitsrisiko erhoben, sondern entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Auf diese Weise findet ein Transfer zwischen Gesunden und Kranken, Jüngeren und Älteren sowie Besser- und Schlechterverdienenden statt. Wie wird dieser Transfer durch den Gesundheitsfonds organisiert?
Ausgabe 188-02/2010
Der Versichertenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt sich per Gesetz. Wesentliches Element der GKV ist das Solidarprinzip: Die Beiträge werden - anders als bei der privaten Krankenversicherung (PKV) – nicht in Abhängigkeit vom individuellen Gesundheitsrisiko erhoben, sondern entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Auf diese Weise findet ein Transfer zwischen Gesunden und Kranken, Jüngeren und Älteren sowie Besser- und Schlechterverdienenden statt. Wie wird dieser Transfer durch den Gesundheitsfonds organisiert?
Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen - Falsche Farbe ist erheblicher Mangel - Verjährung bei Mängeln an Mietsache - Studiengebühren keine außergewöhnlichen Belastungen
Ausgabe 189-03/2010Die Pflegeversicherung (PV) ist die jüngste der fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung. Sie ist erst 1995 eingeführt worden. Infolge medizinischen Fortschritts und der damit verbundenen Lebenserwartung stieg die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten Jahrzehnten immer weiter, was zu einer Explosion der Kosten bei den Krankenkassen und den Kommunen als Träger von Sozialleistungen führte. Um hier eine Entlastung herbeizuführen wurde in den 90er Jahren die Pflegeversicherung eingeführt. Mehr zu Versicherungspflicht, Organisation und Leistungen lesen Sie hier.
Ausgabe 189-03/2010Kündigung wegen unzureichender Deutschkenntnisse - Bundesgerichtshof zur Sachmängelhaftung - Kein Feiertagszuschlag für Ostersonntag
Ausgabe 190-04/2010Am 17. März hat die von der Bundesregierung eingesetzte Regierungskommission Gesundheit ihre Arbeit aufgenommen: Sie beschäftigt sich mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesundheitsreform. Hintergrund ist der Umbau der Krankenkassenfinanzierung. Allein im Jahr 2010 werden den gesetzlichen Kassen 7,8 Mrd. Euro fehlen.Die Einführung einer Kopfpauschale wird kontrovers diskutiert.
Ausgabe 190-04/2010Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls - Dienstwagenbesteuerung: Mehrfachanwendung der 1 %-Regel - Untersagung einer Nebentätigkeit
Ausgabe 191-05/2010Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) hat insbesondere die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter, bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie bei Tod des Versicherten die Hinterbliebenen zu versorgen. Rechtsgrundlage für die RV ist das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI).
Versicherungspflicht - Aufgaben und Leistungen - Organisation - Generationenvertrag - Rente mit 67 - Beitragshöhe und Finanzierung - Auszahlung der Altersrente (Regelaltersgrenze)
Ausgabe 191-05/2010Aktualität von Preisangaben - Haftung für WLAN-Anschluss - Werbung für Grabmal nach Todesfall
Ausgabe 192-06/2010Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.
Versicherungspflicht - Organisation der UV - Beitragshöhe und Finanzierung - Aufgaben und Leistungen der UV
Urteil zu den AGB bei Ryanair - Fristlose Kündigung im Fall Emmely
Ausgabe 193-07/2010Ein Girokonto ist Voraussetzung für die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben. Ohne Konto kann man nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und dies ist notwendige Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages, eines Stromlieferungsvertrages, mitunter sogar dafür, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Nach früherer Rechtslage führte die Pfändung eines Girokontos zur kompletten Blockade. Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens konnten nicht mehr über das Konto abgewickelt werden. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt zu erlangen, brauchte der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals war dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfielen.
Einrichtung - Höhe des Pfändungsfreibetrags - Vorteile des P-Kontos - Beispielsfälle
Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Ausgabe 194 09/2010Direktversicherung bei Insolvenz
Sonnabende sind bei Mietzahlung keine Werktage
Kein marktbeherrschendes Oligopol
Was bedeutet Arbeitslosigkeit?
Eine der größten existenziellen Sorgen der Menschen ist die einer möglichen Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit betrifft den Kern eines Menschen. Das psychische, familiäre und soziale Umfeld wird stark gestört und bringt häufig weit reichende Auswirkungen für den Betroffenen und seine unmittelbare Umwelt mit sich.
Als arbeitslos gilt jemand, der zwar arbeitsfähig ist, aber keine bezahlte Tätigkeit findet. Zurzeit (Stand Juli 2010) sind in Deutschland 5.812.000 Menschen arbeitslos. Dies entspricht einer Quote von 7,6 % aller Erwerbstätigen. Die Entwicklung der Arbeitslosenquote der letzten 15 Jahre zeigt die folgende Grafik:
Die Berechnung der Arbeitslosenquote – Friktionelle Arbeitslosigkeit - Saisonale Arbeitslosigkeit - Konjunkturelle Arbeitslosigkeit - Strukturelle Arbeitslosigkeit - Versicherungspflicht - Organisation der ALV - Beitragshöhe und Finanzierung - Aufgaben und Leistungen der ALV
Ausgabe 194-09/2010Unternehmer muss Hinsendung der Ware tragen
Zum Begriff „Vorführwagen“ beim Autokauf
Kündigungsschutzklage
Die Leistungen und Aufgaben der Arbeitslosenversicherung sind vielfältig. Einen Überblick hat bereits der Artikel in der ad rem-Ausgabe vom September 2010 gegeben. Hier sollen nun die Leistungen genauer beleuchtet sowie aktuelle Änderungen und Entwicklungen dargestellt werden.
Arbeitslosengeld I (ALGI) - Arbeitslosengeld II (ALGII) - Sozialgeld – Sozialhilfe – Kurzarbeitergeld – Insolvenzgeld - Vermittlung und Beratung – Weiterbildung - Ausbildung
Ausgabe 195-10/2010Rücktritt von einem gerichtlich geschlossenen Vergleich nicht möglich
Kündigung wegen gefälschter Unterschrift des Chefs unwirksam
Scheingewinne aus Schneeballsystemen sind zu versteuern
Keine Ordnungshaft für Arbeitgeber
Umzug: DSL-Anschluss kann nicht gekündigt werden
Wertersatzpflicht bei Fernabsatzverträgen