Der lange Arm der Rezession reicht bis weit in das Jahr 2010 hinein und beeinflusst das Insolvenzgeschehen in vielen Ländern Europas. Zwar lässt sich in der Summe der westeuropäischen Staaten ein Rückgang der Insolvenzen bei Unternehmen konstatieren, doch liegt die Zahl der Firmenzusammenbrüche auf dem zweithöchsten Niveau der vergangenen zehn Jahre. 2010 wurden insgesamt 175.677 Unternehmensinsolvenzen gezählt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Unternehmens Creditreform, die das Insolvenzgeschehen 2010 in Europa unter die Lupe genommen hat.
Insolvenzen in Westeuropa – Branchenstruktur – Ertragslage – Eigenkapitalsituation - Zahlungsverhalten - Finanzierungsbedingungen
Huber & Co., eine Metallwarenfabrik in Öhringen, stellt unter anderem Partyfässer für Bier her. Die Geschäftsleitung, plant für das nächste Geschäftsjahr eine Ausweitung der Aktivitäten auf den europäischen und amerikanischen Markt. Nur so sieht man eine realistische Chance, auch in Zukunft noch wachsen zu können.
Export – Import – Direktinvestitionen – Außenwirtschaftsgesetz
Transportdokumente - Handelsdokumente - Zolldokumente - Versicherungsdokumente - Warenwertpapiere – Warenversandpapiere - Exporteur - Importeur - Frachtführer- Spediteur – Konnossement – Ladeschein - Frachtbriel – Sperrfunktion - Handelsfaktura - Konsulatsfaktura - Zollfaktura - Formular EUR1 – Warenverkehrsbescheinigung - Ursprungszeugnis – Versicherungspolice - Versicherungszertifikat
Ausgabe 203-06/2011Die Incoterms (International Commercial Terms) sind wohl eines der weltweit am häufigsten angewendeten Regelwerke. Sie werden seit 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) veröffentlicht. Seit dieser Zeit sind die Incoterms immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden, zuletzt im Herbst 2010. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2010 ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
EXW - FCA – FAS – FOB – CFR – CIF – CPT - CIP – DAP – DAT – DDP
Politische Risiken – Länderrisiken - Hermes-Deckung - Ökonomische Risiken - Wechselkursrisiko – Transportrisiko – Annahmerisiko – Zahlungsrisiko - Lieferungsrisiko
Ausgabe 205-09/2011Bei der Aushandlung der Zahlungsbedingungen stehen beim Exporteur die Minimierung des Zahlungsrisikos und beim Importeur die Minimierung des Liefereingangsrisikos nach Zahlung im Mittelpunkt des Interesses. Prinzipiell werden dokumentäre Zahlungen und nicht dokumentäre Zahlungen unterschieden.
Dokumentenakkreditiv - Dokumenteninkasso - Dokumente gegen Zahlung (D/P) - Dokumente gegen Akzept (D/A) - ERI 522
Huber & Co., eine Metallwarenfabrik in Öhringen, stellt unter anderem Partyfässer für Bier her. Die Geschäftsleitung plant für das nächste Geschäftsjahr eine Ausweitung der Aktivitäten auf den europäischen und amerikanischen Markt. Nur so sieht man eine realistische Chance, auch in Zukunft noch wachsen zu können.
Sandra Heinz, eine pfiffige Industriekauffrau, soll das Management in allen damit zusammenhängenden Fragen beratend unterstützen. Zurzeit beschäftigt sie sich mit den Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung. Neben dem Dokumenteninkasso kommt auch das Akkreditiv – Letter of Credit in Frage.
Dokumentenakkreditiv - Ablauf der Zahlung - Unbestätigte und bestätigte Akkreditive (nonconfirmed - confirmed L/C) - Unwiderrufliche Akkreditive (unrevocable L/C) - Sicht-Akkreditive / Nachsicht-Akkreditive (sight - deferred payment) - Übertragbare Akkreditive (transferable L/C) - Gegenakkreditiv (back-to-back L/C) - Revolvierendes Akkreditiv (revolving L/C) - Vorschussakkreditiv (red clause, green clause) - Vergleich Akkreditiv – Dokumenteninkasso
Auslandshandelskammern - Germany Trade and Invest - Deutsche Häuser- Auslandsvertretungen
Informations- und Kontaktveranstaltungen - Vermarktungshilfe-Programm - Managerfortbildungsprogramm - Hermesversicherte Kredite – Ausfuhrgarantien - Ausfuhrbürgschaften - Messepolitik
Ein wesentlicher Aspekt der Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen ist die Frage, wie ein Unter-bzw. Überschreiten der 400,00 €-Grenze ermittelt wird, da hiervon die Sozialversicherungsfreit abhängt und in der Folge die Möglichkeit der 2%igen Lohnsteuerpauschalierung.
Prüfung der 400,00 €-Grenze - steuerfreier Arbeitslohn - pauschal besteuerter Arbeitslohn