Bei den Einkünften ausnichtselbstständigerr Arbeit (Einkünfte der Arbeitnehmer) wird die Einkommensteuer durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Diese im Steuerabzugsverfahren erhobene Einkommensteuer nennt der Gesetzgeber „Lohnsteuer“ und ihre gesetzliche Begründung erfolgt im Einkommensteuergesetz (§ 38 ff EStG). Die Lohnsteuer ist also keine eigenständige Steuer, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer
Lohnsteuerklassen § 38 b EStG - Ermittlung der Lohnsteuer - Ermittlungdes Solidaritätszuschlags - Ermittlung der Kirchensteuer
Die steuerliche Förderung der Kinder wird durch die Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG beziehungsweise durch die Auszahlung von Kindergeld § 62 ff. EStG bewirkt.
Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkünfte und Bezüge von Kindern
Seit dem 05.Februar 2007 liegt der „Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008“ vor. Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesem Gesetz, im Rahmen der zunehmenden wirtschaftlichen Globalisierung den Standort Deutschland für die Unternehmen attraktiver zu machen.
Kernpunkt der Steuerreform ist eine Steuerentlastung der Unternehmen ab dem Jahre 2008 in Höhe von ca. 5.000.000.000,00 €. Der Gesetzgeber plant insbesondere folgende Änderungen:
Einkommensteuergesetz – Körperschaftsteuergesetz - Gewerbesteuergesetz
Seit dem 01.01.2007 beträgt der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer (USt) 19 %. Unverändert blieb der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 %. Welche Umsätze aber werden mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert?
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet folgende Steuersätze:
* den Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)
* den ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 UStG) und
* die Durchschnittssteuersätze (§ 24 Abs. 1 UStG)
Der Rentner Paul Wucher wohnt in einem eigenen Einfamilienhaus in Öhringen. Daneben ist er Eigentümer eines dreigeschossigen Hauses in der Öhringer Innenstadt (Wert: 500.000,00 €). Die drei Geschosse des Gebäudes sind gleich groß und gleichwertig; sie werden wie folgt genutzt:
Vermietete Wohnräume - Vermietete Büroräume - Vermietetes Ladengeschäft
Der 24-jährige ledige Peter Listig, Öhringen, ist seit einiger Zeit als Angestellter bei der Enterprise GmbH, Öhringen, beschäftigt. Peter Listig wohnt in der unmittelbaren Nachbarschaft zu seiner Arbeitsstätte. Die Enterprise GmbH ist eine so genannte „Einmann GmbH“ und der Gesellschafter-Geschäftsführer ist Ludwig Boss. Peter Listig ist neben dem Geschäftsführer der einzige Angestellte der GmbH. Peter Listig erhält gemäß dem Anstellungsvertrag einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 2.500,00 €. Im Monat Mai 2007 musste der Mitarbeiter Peter Listig, wie auch schon in den Vormonaten, häufig Kunden der Enterprise GmbH besuchen. Die Dienstreisen unternahm er immer mit seinem privateigenen Pkw und rechnete immer zum Monatsende mit seiner Arbeitgeberin wie folgt ab:
Ausgabe 159-06/2007Die Unternehmensteuerreform 2008 ist am 25.05.2007 vom Bundestag verabschiedet worden. Es fehlt zwar noch die entsprechende Zustimmung des Bundesrats, diese gilt aber – nachdem der Referentenentwurf vom März 2007 noch in einigen Passagen verändert wurde – als sicher. Im Bereich der steuerlichen Abschreibungen wird dabei folgendes geändert:
degressive Abschreibung - Geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten
Wesen - Die persönliche Steuerpflicht (§§ 1 und 1a EStG) - unbeschränkte Steuerpflicht - beschränkte Steuerpflicht - Sonderfälle der persönlichen Steuerpflicht
Ausgabe 161-09/2007Die Einkommensteuer kann nur entstehen, wenn eine natürliche Person steuerpflichtig ist und diese Person auch ein zu versteuerndes Einkommen hat.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 - Altersentlastungsbetrag - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft- Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug § 10d - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen - Einkommen - Freibeträge für Kinder - Härteausgleich - Zu versteuerndes Einkommen - Einkunftsarten - Gewinneinkünfte - Überschusseinkünfte - Gewinnermittlungsmethoden - Betriebsvermögensvergleich – Eigenkapitalsvergleich - Überschussermittlung
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Ausgabe 162-10/2007Walter Listig ist seit kurzer Zeit als selbständiger Immobilienmakler in Öhringen tätig. Er steht vor dem Problem, auf welche Weise er seine Geschäftsvorfälle aufzeichnen soll: Muss er nach den Gesetzen der Doppik Bücher führen oder genügt eine einfache Einahmen-Ausgaben-Rechnung?
Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist die Zuordnung seiner Tätigkeit zu der richtigen Gewinneinkunftsart im Sinne des EStG.
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Ausgabe 163-11/2007Methoden der Gewinnermittlung - Betriebsveräußerung
Ausgabe 164-12/2007