Für das Jahr 2007 haben sich viele Sozialversicherungswerte und Bedingungen im Steuerrecht geändert. Eine Übersicht über die wichtigsten Werte und Bemessungsgrundlagen finden Sie hier.
Ausgabe 154-01/2007Beleidigung eines Vorgesetzten rechtfertigt Kündigung
Falsche Angaben machen Lebensversicherung unwirksam
Banken müssen über die steuerlichen Risiken von neuen Fondskonzepten aufklären
Berufskraftfahrer muss täglich den Zustand der Reifen prüfen
Autohändler haftet auch für Konstruktionsfehler
Vertragsstrafen können Betriebsausgaben sein
Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt auch bei Unfall mit Inline-Skates
Zu lange Lieferzeiten berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Arbeitgeber darf nicht sämtliche Nebenbeschäftigungen verbieten
BGH-Urteil: Bruttowarmmiete unzulässig
BGH-Urteil: Kontoauszüge müssen eindeutig sein
Wann ist ein Hotelzimmer verbindlich gebucht?
Reifenwechsel: Rechnung muss deutlichen Hinweis auf Nachkontrolle enthalten
Kein Rechtsmissbrauch bei 200 gleichartigen Abmahnungen
eBay-Kunde darf Ware auch beim Verkäufer abholen
Internetadresse ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
Bei Änderungskündigung gilt Frist von drei Wochen
Karnevalist beleidigt Polizei
Arbeitslosengeld II kann nicht rückwirkend bewilligt werden
Auch Gebrauchtwagenhändler haftet für Konstruktionsmängel an Auto
Kündigungsschutz gilt nicht in der Probezeit
Preisminderung bei zu "altem" Jahreswagen
Keine Garantie auf Erfolg
Verkaufsklausel bei Neuwagenverkauf unklar
Klaus Müller hat gerade sein Lehramtstudium für Deutsch und Englisch beendet und befindet sich im Referendariat am Hohenlohe-Gymnasium in Öhringen. Wie seine Eltern möchte er Lehrer werden. Er hat sich in einer Landgemeinde ….
Kreditnehmer - Hauptschuldner – Bürge - Nebenschuldner – Regressanspruch - Akzessiorietät - Bindung an die Hauptschuld - Bürgschaftsformen - Ausfallbürgschaft - Selbstschuldnerische Bürgschaft – Nachbürgschaft - Rückbürgschaft - Teilbürgschaft - Mitbürgschaft
Die Konditionen - Finanzierung - Höhe des Arbeitslosengelds
Ausgabe 158-05/2007Schadensersatz für falsche Angaben bei Online-Versteigerung
Auch Erben müssen Umsatzsteuer zahlen
Auch eine Bank muss den Rechtsweg benutzen
Achtung bei der Ausfahrt aus einem Gründstück
Irreführende Gestaltung von Kontoauszügen
Nach eingehender Prüfung des Kreditantrags meint er: „ Einen Kredit in dieser Höhe, das werden Sie verstehen, kann ich nicht ohne entsprechende Sicherheiten vergeben. Wie ich sehe, haben Sie, Frau Käppler, Grundeigentum. Ihr Elternhaus in Cappel, in der Mozartstraße, das gehört doch Ihnen. Wenn wir darauf ein entsprechendes Grundpfandrecht eintragen könnten, sehe ich keine Probleme mehr. Oder sind da noch irgendwelche Belastungen eingetragen?“ „Ich habe das Haus von meinen Eltern geerbt. Als wir umgebaut haben, 1998, wurde eine Grundschuld eingetragen“, entgegnet Frau Käppler. „Dann bringen Sie mir doch bitte einen aktuellen Grundbuchauszug, den bekommen Sie beim Amtsgericht, dort beim Grundbuchamt.“ sagt Herr Knecht „Ja, ich werde mich sofort darum kümmern.“ erwidert Frau Käppler.
Aufbau des Grundbuches - Aufschrift - Bestandsverzeichnis - Abteilung I - Abteilung II - Abteilung III
Ausgabe 159-06/2007Anforderung an eine Unterschrift
Kündigung mit Unterschriftszusatz „i.A.“ ist unwirksam
Hauptunternehmer haftet für Mindestlohn im Bausektor
Auto gewonnen: Arbeitslosengeld II gestrichen
Fristlose Kündigung eines „Mitläufers“ ist ungültig
Fehlbuchung rechtfertigt nicht fristlose Kündigung von Kassierer
Internet-Händler müssen dauerhaft über Widerrufsrecht belehren
Ehepaar Meyer hat sich inzwischen einen aktuellen Grundbuchauszug besorgt (siehe ad rem Nr. 159) und einen weiteren Beratungstermin bei Herrn Knecht vereinbart. Heute sitzen sie wieder zusammen und Herr Knecht studiert den Grundbuchauszug. Nach ein paar erläuternden Bemerkungen von Frau Meyer hat er sich einen Überblick geschaffen:
Reallast - Hypothek – Grundschuld - Entstehung und Erwerb - Buchgrundschuld – Briefgrundschuld - Rangordnung - Rangvorbehalt - Rangänderung
Widerrufsbelehrung muss leicht erkennbar sein
Vorname im Impressum darf nicht abgekürzt werden
Unangemessene Bürgschaftserklärung
Lügen vor Gericht kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen
Enterben nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Nichtraucher Urteil
„Denn eins ist sicher: Die Rente.“ Das behauptete der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm. 1986 ließ er 15.000 Plakate mit dieser Aufschrift bedrucken und aufhängen:
20 Jahre später: Franz Müntefering, seit 2005 Bundsminister für Arbeit und Soziales, stellt fest: „Von der gesetzlichen Rente allein kann der Lebensstandard im Alter nicht mehr gehalten werden.“ Er sagt aber auch: „Sicherheit im Alter ist möglich.“
Generationenvertrag - Das Prinzip der umlagefinanzierten Rente - Das 3-Schichten-Modell
1. Schicht: Basisversorgung
2. Schicht: Zusatzversorgung
3. Schicht: sonstige private Vorsorge
„Und was passiert, wenn wir den Kredit zurückgezahlt haben?“ fragt Frau Meyer. „Zunächst gar nichts!“ antworte Herr Knecht. „Da die Grundschuld vom Kredit unabhängig ist, steht sie also weiterhin im Grundbuch und kann zur Sicherung eines neuen Darlehens bei unserer Bank verwendet werden. Sie haben aber gegenüber der ad rem Bank einen Anspruch auf Löschung der Grundschuld. Und das funktioniert folgendermaßen.
Löschung von Grundpfandrechten - löschungsfähige Quittung - Löschungsbewilligung - Zwangsvollstreckung - Zwangsversteigerung - Zwangsverwaltung - Umfang der Grundschuld
eBay-Verkäufe privater Ware in großem Umfang gelten als gewerblich
Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten
Verstoß gegen ein absolutes Alkoholverbot am Arbeitsplatz
Arbeitsvertrag muss wahren Grund für Befristung enthalten
Schweizer Bank braucht in Deutschland Erlaubnis
Keine fristlose Entlassung bei Beleidigung von Kollegen
Die gesetzliche Altersrente (Altersversorgung) ist Bestandteil der Basisversorgung im 3-Schichten-Modell. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de).
Die Höhe der Rente basiert vor allem auf den Einzahlungen der Versicherungsnehmer sowie der Höhe des jeweils gültigen Rentenwertes. Rentenformel
Bezüglich der Rente wegen Alters muss unterschieden werden in
Regelaltersrente - Altersrente für langjährig Versicherte - Altersrente für Schwerbehinderte - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Altersrente für Frauen
Versicherungsschutz trotz falscher Angaben
Keine Rückgabe eines Neuwagens bei leichten Mängeln
Verlust des Führerscheins: Arbeitnehmer riskiert Job
7500-Euro-Wertgrenze für Autos von Hartz-Empfängern
Verträge gelten bei Betriebsübernahmen weiter
Mitarbeiter muss überdurchschnittliche Leistungen beweisen
Die Basisversorgung für bestimmte Berufsgruppen
Zur Erinnerung: Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurde das 3-Schichten-Modell eingeführt. Grundlage der 1. Schicht stellt die Basisversorgung dar. In der letzten Ausgabe ist ad rem ausführlich auf die gesetzliche Rentenversicherung eingegangen worden. Nun werden berufsständische Versorgungseinrichtungen, landwirtschaftliche Alterkassen und die „Rürup-Rente“ beschrieben.
Notar muss auf Risiken hinweisen
Einstellung von Ein-Euro-Jobbern
Falsche Angaben bei Hauskauf
Widerruf eines Vertrags über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
Zusatzversorgung
Hier werden die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung und in der nächsten Ausgabe die „Riesterrente“ als Bestandteile der 2. Schicht erläutert.
Betriebliche Altersversorgung – Direktversicherung – Pensionskasse - Pensionsfonds - Unterstützungskasse - Direktzusage/Pensionszusage
Ausgabe 163-11/2007Kündigung von Maklervertrag: Begründung nicht nötig
Kaufverträge dürfen nicht jegliche Haftung ausschließen
Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen „Übererlös“
BGH zu Preisangaben im Internetversandhandel
Hier wird nun die „Riesterrente“ als weiterer Bestandteil der 2. Schicht erläutert.
Private kapitalgedeckte Zusatzversorgung – Riesterrente- Förderung – Auszahlungsmodalitäten